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Anforderungen an eine barrierefreie Umwelt aus der Sicht sehbehinderter Menschen

Sehbehinderte werden bei dem Thema „Barrierefreiheit“ oft in einem Atemzug mit Blinden genannt, dabei sind ihre Anforderungen an eine barrierefreie Umwelt sehr unterschiedlich. Während blinde Menschen sich mit ihrem Langstock überwiegend an Häuserwänden, Bordsteinen und markanten Punkten auf dem Gehweg orientieren benötigen Sehbehinderte – die ihren geringen Sehrest nutzen - deutliche Kontraste und gute Lichtverhältnisse im Straßenraum.


Belange Sehbehinderter Menschen

Sehbehinderte Personen erleben den zurzeit modernen Trend der Grau–in–Grau-Gestaltung auf Bürgersteigen, Straßen und Plätzen für ihre Orientierung mehr als schwierig. Einbauten wie Bänke, Mülleimer, Fahrradständer, aber auch Schilder-, Ampel- und Laternenpfosten, Poller und Blumenkübel, Schaltkästen der Mobilfunkbetreiber, Briefsammelkästen für Postboten, Bodenstrukturen wie Bordsteine, Gehwegplatten und Straßenbelag….., Stadtplaner lieben die graue Farbe! Doch wenn Kontraste für sehbehinderte Menschen fehlen, verlieren alle Gegenstände ihre Kontur und verschwimmen zu einer grauen Fläche. An Gegenstände zu stoßen ist ärgerlich und kann zu Verletzungen führen, fatal wird es bei Treppen, einzelnen Stufen oder anderen Niveauveränderungen, die nicht oder nicht ausreichend mit Kontraststreifen markiert sind. Kontraste sind messbar und für Planer in der DIN 32975 geregelt. Zwar hat der Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“ in dem Punkt schon Einiges erreicht, aber viele Planer wehren sich, aus Gründen des Stils Kontraste zu berücksichtigen. Hier muss noch sehr viel Überzeugungsarbeit geleistet werden.


Beleuchtung

Für die Barrierefreiheit Sehbehinderter kommt der blendfreien und gleichmäßigen Ausleuchtung von Gehwegen eine große Bedeutung zu. Teilweise verhindern üppige Baumkronen oder parkende Autos eine gute Ausleuchtung des Bürgersteigs, teilweise durch eine ungünstige Positionierung der Laternen, aber auch durch nicht optimal gewählte Leuchtkörper. Dabei befinden sich unendlich viele Barrieren auf den Gehwegen, dazu zählen vorspringende Häuserkanten und Treppen, angelehnte Fahrräder, zudem - wie oben erwähnt - die unterschiedlichsten Hindernisse wie Poller, Pfosten, Fahrradständer etc. Schwierig ist für sehbehinderte Personen auch, wenn die Beleuchtung nicht oberhalb des Kopfes angebracht ist. Licht von der Seite oder von unten blendet enorm und hebt die Kontraste gänzlich auf. Hier steht der Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“ mit dem Kölner Energieversorger RheinEnergie in Verbindung und drängt auf eine engere Zusammenarbeit.


Wichtige Hinweise zur Beleuchtung sind in der HBVA (Hinweis für barrierefreie Verkehrsanlagen) nachzulesen. Wir bedanken uns beim Verlag und der Forschungsgesellschaft, dass wir einen Auszug dieses Regelwerkes veröffentlichen dürfen. Der entsprechende Auszug steht hier zum Download bereit.


„Der Auszug aus dem FGSV-Regelwerk 212: H BVA - Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen, Ausgabe 2011, ist mit Erlaubnis der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. auszugsweise wiedergegeben worden. Maßgebend für das Anwenden des FGSV-Regelwerkes ist dessen Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die beim FGSV Verlag, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln, www.fgsv-verlag.de, erhältlich ist."


Anforderungen an das öffentliche Verkehrsnetz

Weil Blinde und Sehbehinderte die auf den Haltestellen angebrachten Informationen nicht lesen können, ist es sehr hilfreich, dass einfahrende Bahnen angesagt werden und zunehmend auch Bushaltestellen mit einem Taster ausgestattet sind, die ihnen bei Aktivierung die Reihenfolge ankommender Busse über Außenlautsprecher ansagen. Auch die Benennung der Haltestellen in den Bahnen und Bussen sind von großer Wichtigkeit. Die Zusammenarbeit der KVB mit dem Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“ ist schon seit vielen Jahren eng und sehr konstruktiv.